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VG Neustadt, 21.05.2003 - 1 K 2629/02 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 21.05.2003 - 1 K 2629/02
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 7 A 11227/03
- BVerwG, 29.11.2004 - 8 B 68.04
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - VGH B 1/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.01.1998 - VGH N 2/97
Auszug aus VG Neustadt, 21.05.2003 - 1 K 2629/02
Vielmehr ist das Gericht im Anschluss an das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 30. Januar 1998 (VGH N 2/97) der Auffassung, dass dem Gesetzgeber im Bereich des Finanzausgleichs ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet ist, der erst im Falle einer willkürlichen Ausgestaltung des Verteilungssystems im Bereich des LFAG, bei der Überschreitung der zu beachtenden Gestaltungsbedingungen, zu einer Rechtsverletzung der beteiligten Gemeinden führen kann.